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Beratung zum Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems (QMS)

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Registrierungspflichtige, Antragsteller und beauftragte Hersteller von Medizinprodukten müssen regelmäßig Selbstinspektionen über die Funktionsweise des Qualitätsmanagementsystems durchführen und Selbstinspektionsberichte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Arzneimittelzulassungsbehörde des Staatsrats vorlegen.

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