Gemäß den einschlägigen Vorschriften muss ein Unternehmen, das Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung von Medizinprodukten der Klassen II und III ausüben möchte, eine Herstellungslizenz bei der Abteilung für Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachung und -verwaltung der lokalen Provinz, autonomen Region oder Gemeinde beantragen, die direkt der Zentralregierung untersteht.