1. Übergang von Produkten, deren Gesundheitsfunktionen in den "Funktionskatalog - Nicht-Nahrungsergänzungsmittel (Ausgabe 2023)" aufgenommen wurden
Für Produkte, deren Gesundheitsfunktionen in den "Funktionskatalog - Nicht-Nährstoff-Ergänzungen (Ausgabe 2023)" aufgenommen wurden, wird eine fünfjährige Übergangsfrist ab dem Datum dieser Bekanntmachung festgelegt, um die Angaben zur Gesundheitsfunktion von registrierten und angemeldeten Produkten zu standardisieren. Die entsprechenden Funktionen des veröffentlichten "Health Food Ingredients Catalog" werden entsprechend dem "Function Catalog - Non-Nutrient Supplements (2023 Edition)" angepasst, und die "Requirements for Correspondence Between New and Old Health Function Claims and Convergence of Function Evaluation" wurden formuliert.
Bei angemeldeten Produkten beantragt der Anmelder bei der ursprünglichen Anmeldestelle eine Änderung des Namens der Gesundheitsfunktion. Bei Produkten, die zur Registrierung zugelassen wurden, kann der Inhaber der Registrierungsbescheinigung selbständig eine Änderung der Bezeichnung der Gesundheitsfunktion für die Registrierung vorschlagen oder die ursprüngliche Angabe zur Gesundheitsfunktion bei der Bearbeitung anderer Änderungen, Verlängerungen und anderer Anträge umwandeln. Bei Produkten, die einer Überprüfung unterzogen werden, passt die Prüfstelle die Angaben zur Gesundheitsfunktion und den entsprechenden Inhalt in den Anweisungen direkt an, und der Antragsteller muss keine Korrekturen vornehmen.
2. Übergang von Produkte WSchlauch Health FFunktionen sind nicht Iin den "Funktionskatalog" aufgenommen - Nicht-Nahrungsergänzungsmittel (Ausgabe 2023)"
Innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum der Bekanntmachung können registrierte Produkte, deren Gesundheitsfunktionen noch nicht in den "Funktionskatalog - Nicht-Nährstoff-Ergänzungen (Ausgabe 2023)" aufgenommen wurden, die Aufnahme der entsprechenden Gesundheitsfunktionen in den Gesundheitsfunktionskatalog gemäß den "Verwaltungsmaßnahmen für den Katalog der gesunden Lebensmittelinhaltsstoffe und den Gesundheitsfunktionskatalog" beantragen oder eine Änderung der Gesundheitsfunktion gemäß den "Verwaltungsmaßnahmen für die Registrierung und Einreichung von Lebensmitteln" beantragen und die Gesundheitsfunktionen, die nicht im "Funktionskatalog - Nicht-Nährstoff-Ergänzungen (Ausgabe 2023)" enthalten sind, aufgeben. Gleichzeitig sollten Gesundheitsfunktionen, die den Anforderungen des "Funktionskatalogs - Nicht-Nahrungsergänzungsmittel (Ausgabe 2023)" entsprechen, umgewandelt oder hinzugefügt werden.
3. Produktübergang mit Zulassungsbescheinigung "ohne Gültigkeitsdauer und produkttechnische Anforderungen"
Für Produkte, die zur Registrierung zugelassen wurden und deren Registrierungszertifikate "keine Gültigkeitsdauer und keine produkttechnischen Anforderungen" aufweisen, schlägt die Marktaufsichtsabteilung der Provinz eine Stellungnahme zur Erneuerung des Produktregistrierungszertifikats auf der Grundlage der technischen Anforderungen und der Überwachungssituation bei der tatsächlichen Herstellung des Produkts und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften vor. Der Registrant beantragt bei der Überprüfungsstelle die Umwandlung oder Hinzufügung von Angaben zur Gesundheitsfunktion im "Funktionskatalog - Nicht-Nährstoff-Ergänzungen (Ausgabe 2023)", und die Überprüfungsstelle führt die Überprüfung und Erneuerung in Übereinstimmung mit dem "Lebensmittelsicherheitsgesetz" und den einschlägigen Vorschriften durch.