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GACC Zulassungsantragsunterstützung

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Unternehmen, die Futtermittel (Heimtierfutter) in Übersee herstellen, müssen die einschlägigen Anforderungen der Gesetze, Vorschriften und Normen des Ausfuhrlandes oder der Ausfuhrregion erfüllen und die gleichwertigen Anforderungen der einschlägigen chinesischen Gesetze, Vorschriften und Normen einhalten.
Zu den Registrierungsmethoden für Unternehmen, die importierte Lebensmittel in Übersee herstellen, gehören die von den zuständigen Behörden des Landes (der Region), in dem das Unternehmen ansässig ist, empfohlene Registrierung und der Registrierungsantrag. Gemäß Artikel 16 der "Regulations on the Regulations on the Registration of Foreign Manufacturers of the People's Republic of China" (Vorschriften über die Registrierung ausländischer Hersteller in der Volksrepublik China) gilt die Registrierungsfrist für ausländische Hersteller von importierten Lebensmitteln nach der Beantragung der Registrierung für 5 Jahre.

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