Vor dem Eintritt in den chinesischen Markt müssen ausländische Produktionsunternehmen eine "Einfuhrregistrierungsbescheinigung" mit einer Zulassungsnummer für ausländisches Heimtierfutter beantragen (Diese Bescheinigung wird vom Landwirtschaftsministerium für Heimtierfutterrezepturen ausgestellt. Ob das Produktetikett des importierten Heimtierfutters eine Zulassungsnummer für ausländisches Heimtierfutter hat, ist eine wichtige Grundlage für die Feststellung, ob es legal ist). Außerdem muss das Unternehmen im "Export to China Directory" der General Administration of Customs (früher General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine) eingetragen sein, d. h. in der "Registration Level List of Production and Processing Enterprises for Pet Food Exported to China".

      Die Registrierung bei der Allgemeinen Zollverwaltung ist die Überwachung der Produktionsstätte durch die Allgemeine Zollverwaltung. Sie erfordert eine Koordinierung von Behörde zu Behörde. Für die Registrierung durch die Allgemeine Zollverwaltung empfiehlt die örtliche Futtermittelbehörde Unternehmen nach China. Je nach Situation schickt die Allgemeine Zollverwaltung ein Expertenteam in das Unternehmen, um es vor Ort zu überprüfen.

      Gemäß der "Enterprise Lists of Overseas Pet Food Registration, Production, and Processing", der "List of Countries (Regions) and Products Allowed to Import Feed" (mit Ausnahme von pflanzlichen Futtermittelrohstoffen), der "List of Products and Registered Enterprises in Countries (Regions) that Allow Import of Feed Additives and Premixes" und einigen unterstützenden Dokumenten führt die Allgemeine Zollverwaltung Chinas das Registrierungssystem für Produktionsunternehmen in Ländern oder Regionen ein, die die Einfuhr von Futtermitteln und Futtermittelzusätzen erlauben. Importierte Futtermittel sollten von registrierten Futtermittelherstellern aus Übersee stammen. Wird ein Produkt zum ersten Mal aus dem Exportland eingeführt, müssen die zuständigen Behörden beider Länder entsprechende Vereinbarungen über Gesundheit, Tier- und Pflanzenkontrolle und Quarantäne unterzeichnen. Die Registrierung ist für 5 Jahre gültig. Der Antragsteller muss sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Verlängerung bei der Allgemeinen Zollverwaltung der Volksrepublik China beantragen. Jede Verlängerungseintragung ist 5 Jahre lang gültig.

      Unternehmen, die Futtermittel (Heimtierfutter) im Ausland herstellen, müssen die einschlägigen Anforderungen der Gesetze, Verordnungen und Normen des Ausfuhrlandes oder der Ausfuhrregion erfüllen und die gleichwertigen Anforderungen der einschlägigen chinesischen Gesetze, Verordnungen und Normen einhalten. Nachdem die zuständigen Futtermittelbehörden des Exportlandes oder der Exportregion die Qualifikation geprüft und die Einreichung der Materialien unterstützt haben, wird die Botschaft des Exportlandes in China die Materialien an die Allgemeine Zollverwaltung Chinas empfehlen.

Informationen zur Einreichung

  • Angaben zum Unternehmen: Firmenname, Anschrift, amtliche Zulassungsnummer;
  • Informationen zum registrierten Produkt: Name des registrierten Produkts, Hauptrohstoffe, Verwendungszwecke usw;
  • Offizielles Zertifikat: belegt, dass das empfohlene Unternehmen von den zuständigen Behörden zugelassen wurde und seine Produkte im Exportland oder in der Exportregion frei verkauft werden dürfen.

Fragen und Antworten zu den GACC-Zulassungsvoraussetzungen

F1: Welche Anforderungen gelten für importierte Futtermittelhersteller?
A1:

  • Über das Gesundheitsmanagementsystem

Die Hersteller von importierten Futtermitteln sollten ein Gesundheitsmanagementsystem einführen. Sie sollten von der zuständigen Behörde zugelassen sein und deren Überwachung und Inspektion akzeptieren. Diese Produkte sollten die einschlägigen Anforderungen des Exportlandes erfüllen und auf dem Markt des Exportlandes frei verkauft werden dürfen.

  • Über die Registrierung

Die Produktionsunternehmen, die Futtermittel einführen, müssen nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden des Ausfuhrlandes eine Empfehlung an die Allgemeine Zollverwaltung der Volksrepublik China aussprechen und können Futtermittel nur nach Einholung einer Registrierung auf chinesischer Seite nach China ausführen.

F2: Welche Anforderungen müssen bei der Einfuhr von Futtermitteln erfüllt werden?

A2:

  • Quarantäne-Zulassung

Importeure sollten vor der Unterzeichnung eines Handelsvertrags eine "Entry Animal and Plant Quarantine License" beantragen.

  • Überprüfung des Zertifikats
  1. Überprüfen Sie, ob die "Einreisegenehmigung für Tier- und Pflanzenquarantäne" vorliegt;
  2. Prüfen Sie, ob er von einem registrierten Unternehmen stammt;
  3. Überprüfen Sie, ob die Gesundheitsbescheinigung authentisch und gültig ist.
  • Inspektion der Fracht

In Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Regeln und bilateralen Protokollen werden Inspektion und Quarantäne von importierten Futtermitteln durchgeführt. Diejenigen, die die Inspektion und Quarantäne bestehen, dürfen auf den chinesischen Markt gebracht werden.

F3: Welches sind die Schlüsselfaktoren und -bedingungen, die sich auf die Zulassung zum GACC auswirken?

A3: Dazu gehören vor allem die nationalen Handelsbeziehungen zwischen zwei Ländern, die Größe und Produktionskapazität des Unternehmens, die Fähigkeiten der Unternehmensführung sowie die Vertrautheit mit den chinesischen Vorschriften und deren Umsetzung.

 

F4: Können sich Unternehmen direkt an die Allgemeine Zollverwaltung in China wenden?

A4: Nein, alle Unternehmen, die beabsichtigen, Heimtierfutter nach China zu exportieren, sollten von den zuständigen Behörden ihres Landes über ihre Botschaft in China bei der Allgemeinen Zollverwaltung Chinas empfohlen werden.

 

F5: Ist für die GACC-Zulassung von Heimtierfutter ein Audit vor Ort erforderlich?

A5: Die Allgemeine Zollverwaltung Chinas entscheidet auf der Grundlage der Ergebnisse der vorläufigen Risikobewertung des Unternehmens und der Empfehlungen des einführenden Landes, ob eine Vor-Ort-Prüfung des antragstellenden Unternehmens durchgeführt werden soll.