Nach den neuen Bestimmungen müssen alle Inhaltsstoffe mit Ausnahme von Wasser bei der Anmeldung von Kosmetika bei der NMPA über "Informationsdokumente zur Rohstoffqualität und -sicherheit" verfügen, bevor sie angemeldet werden können, und der Antragsteller muss das Dokument in die Datenbank hochladen.
Wenn der Hersteller des kosmetischen Rohstoffs das "Informationsdokument über die Qualität und Sicherheit des Rohstoffs" im Voraus registriert hat, kann der Antragsteller für kosmetische Mittel den Rohstoffcode bei der Beantragung der Registrierung und der Einreichung direkt angeben.
Regulatorischer Hintergrund
Gemäß den "Cosmetics Registration and Filing Information Management Regulations" muss der Registrant, der Antragsteller oder die inländische verantwortliche Person die Herstellerangaben zu den im Produkt verwendeten Rohstoffen ausfüllen und die vom Rohstoffhersteller ausgestellten Dokumente mit den Sicherheitsinformationen zu den Rohstoffen hochladen. Wenn der Rohstoffhersteller sicherheitsrelevante Informationen zu den Rohstoffen gemäß den "Cosmetic Raw Material Safety-Related Information Submission Instructions" (Anweisungen zur Einreichung von sicherheitsrelevanten Informationen zu kosmetischen Rohstoffen) eingereicht hat, muss der Registrant, der Antragsteller oder die inländische verantwortliche Person den Rohstoffcode eingeben und ihn mit der Datei mit den Sicherheitsinformationen zu den Rohstoffen verknüpfen.
Übergangsfrist für Rohmaterialsicherheitsinformationen/Rohmaterialcode
- Ab dem 1. Mai 2021 müssen Sie bei der Beantragung eines Registrierungsentwurfs für Kosmetika die Quelle und den Handelsnamen der in dem Produkt verwendeten Rohstoffe angeben. Enthält das Produkt Rohstoffe, für die in den "Technischen Sicherheitsspezifikationen für Kosmetika" Qualitätsstandards vorgeschrieben sind, müssen Sie auch ein Zertifikat über den Qualitätsstandard oder sicherheitsrelevante Informationen für die Rohstoffe vorlegen.
- Ab dem 1. Januar 2022 muss der Antragsteller bei der Beantragung einer Kosmetikregistrierung die sicherheitsrelevanten Informationen zu Rohstoffen mit antiseptischen, sonnenschützenden, färbenden, haarfärbenden, sommersprossenentfernenden, bleichenden und anderen Funktionen gemäß den Anforderungen der "Raw Material Management Measures for Cosmetics Registration Application" vorlegen.
- Ab dem 1. Januar 2023 müssen Sie bei der Beantragung eines Registrierungsentwurfs für Kosmetika sicherheitsrelevante Informationen zu allen Rohstoffen gemäß den Anforderungen der "Raw Material Management Regulations for Cosmetics Registration Draft" vorlegen.
- Wenn registrierte oder gelagerte kosmetische Mittel vor dem 1. Mai 2023 erworben werden, muss der Registrant oder Lagerhalter sicherheitsrelevante Informationen zu allen Rohstoffen in der Produktformel ergänzen und bereitstellen.
Für Kosmetika, die vor dem 1. Mai 2021 registriert wurden oder die Einreichung abgeschlossen haben, sollten der Registrant und der Antragsteller, wenn die Produktformel Rohstoffe mit Qualitätsspezifikationen verwendet, die in den "Technischen Sicherheitsspezifikationen für Kosmetika" vorgeschrieben sind, die Zertifizierungsdokumente für die Qualitätsspezifikationen oder die Sicherheitsinformationen für die Rohstoffe vor dem 1. Januar 2024 ergänzen und ausfüllen. Die Informationen zur Rohstoffsicherheit anderer Rohstoffe in der Produktformel sind vom Registranten und Antragsteller für zukünftige Zwecke zu archivieren.
Für Kosmetika, die zwischen dem 1. Mai 2021 und dem 31. Dezember 2023 registriert wurden oder die Einreichung abgeschlossen haben, müssen der Registrant und der Antragsteller vor dem 1. Januar 2024 die Zertifizierungsdokumente für die Qualitätsspezifikation oder die Informationen zur Rohstoffsicherheit der relevanten Rohstoffe ergänzen, wenn in der Produktformel Rohstoffe mit antiseptischer, sonnenschützender, färbender, haarfärbender, sommersprossenentfernender und bleichender Funktion verwendet werden. Die Rohstoffsicherheitsinformationen anderer Rohstoffe in der Produktformel müssen vom Registranten und Antragsteller für zukünftige Referenzen archiviert werden.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Registranten und Antragsteller von Kosmetika bei der Beantragung einer speziellen Kosmetikregistrierung oder einer allgemeinen Kosmetikregistrierung die Rohstoffsicherheit aller in den Produktformeln verwendeten Rohstoffe in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften, technischen Spezifikationen und den Anforderungen dieser Bekanntmachung angeben.
Antragsteller für Rohmaterial Code
Antrag für Rohstoffhersteller oder zugelassenes Unternehmen.
Anmerkung: Der Hersteller von kosmetischen Rohstoffen ist ein Unternehmen, das für die Sicherheit von Rohstoffen verantwortlich ist. Dabei kann es sich um den eigentlichen Hersteller von Rohstoffen, ein verbundenes Unternehmen, das zur gleichen Unternehmensgruppe wie der eigentliche Hersteller von Rohstoffen gehört, oder um einen Auftragnehmer handeln, der die Herstellung von Rohstoffen in Auftrag gibt. Nur ein Unternehmen kann befugt sein, Informationen über die Sicherheit von Rohstoffen desselben Qualitätsstandards zu liefern.
Chinas Vorschriften über Sicherheitsinformationen für kosmetische Rohstoffe
- Vorschriften für die Verwaltung von Materialien zur Registrierung und Hinterlegung von Kosmetika
- Bekanntmachung der National Medical Products Administration über die weitere Optimierung der Maßnahmen zur Verwaltung von Sicherheitsinformationen für kosmetische Rohstoffe
- Bekanntmachung der Nationalen Verwaltung für Medizinprodukte über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der "Vorschriften für die Verwaltung der Registrierung und Hinterlegung von Informationen über Kosmetika".
- Bestimmungen über die Verwaltung von Registrierungs- und Hinterlegungsinformationen für neue kosmetische Rohstoffe





