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Eingeführte Medizinprodukte müssen gemäß den einschlägigen Vorschriften registriert oder hinterlegt werden. Der Zoll prüft die eingeführten Medizinprodukte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen; wenn sie die Prüfung nicht bestehen, dürfen sie nicht eingeführt werden.
Zu den Registrierungsmethoden für Unternehmen, die importierte Lebensmittel in Übersee herstellen, gehören die von den zuständigen Behörden des Landes (der Region), in dem das Unternehmen ansässig ist, empfohlene Registrierung und der Registrierungsantrag. Gemäß Artikel 16 der "Regulations on the Regulations on the Registration of Foreign Manufacturers of the People's Republic of China" (Vorschriften über die Registrierung ausländischer Hersteller in der Volksrepublik China) gilt die Registrierungsfrist für ausländische Hersteller von importierten Lebensmitteln nach der Beantragung der Registrierung für 5 Jahre.
Die Gültigkeitsdauer der Registrierungsbescheinigung für Medizinprodukte richtet sich nach der Klassifizierung der Medizinprodukte. Während dieser Gültigkeitsdauer können die Medizinprodukteunternehmen Medizinprodukte gemäß den Bestimmungen der Zulassungsbescheinigung herstellen und verkaufen.
Mit der raschen Entwicklung der Kosmetikindustrie und der ständigen Verbesserung des Verbraucherbewusstseins werden kosmetische Inhaltsstoffe oder aktive Rohstoffe allmählich bekannt und von den Verbrauchern beachtet.
Registrierungspflichtige, Antragsteller und beauftragte Hersteller von Medizinprodukten müssen regelmäßig Selbstinspektionen über die Funktionsweise des Qualitätsmanagementsystems durchführen und Selbstinspektionsberichte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Arzneimittelzulassungsbehörde des Staatsrats vorlegen.
Nach den neuen Bestimmungen müssen alle Inhaltsstoffe außer Wasser bei der Anmeldung von Kosmetika bei der NMPA über "Informationsdokumente zur Rohstoffqualität und -sicherheit" verfügen, bevor sie angemeldet werden können, und der Antragsteller muss das Dokument in die Datenbank hochladen.