Für die Kennzeichnung von Kosmetika, die nach China exportiert werden, gibt es zwei Überlegungen:

  • Kosmetika sollten chinesische Etiketten haben.
  • Die Etiketten sollten den einschlägigen chinesischen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und verbindlichen nationalen Normen entsprechen.

 

  1. Überblick über die Kennzeichnung von importierten Kosmetika

Verordnungen über die Überwachung und Verwaltung von Kosmetika schreibt eindeutig vor, dass die kleinste Verkaufseinheit von Kosmetika gekennzeichnet werden muss. Die Kennzeichnung sollte mit den einschlägigen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und verbindlichen nationalen Normen übereinstimmen, der Inhalt ist wahr, vollständig und genau.

Importierte Kosmetika können direkt in chinesischen Etiketten verwendet werden, können aber auch mit chinesischen Etiketten versehen werden; wenn sie mit chinesischen Etiketten versehen werden, sollte der Inhalt des chinesischen Etiketts mit dem Inhalt des Originaletiketts übereinstimmen.

Der obige Text enthält zwei wichtige Punkte: Zum einen müssen importierte Kosmetika mit chinesischen Etiketten versehen werden, und zum anderen muss die Kennzeichnung mit den einschlägigen chinesischen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und verbindlichen nationalen Normen übereinstimmen.

 

(1) Relevante Definitionen

Kennzeichnung von Kosmetika: Wörter, Zahlen, Symbole, Muster und Anweisungen, die auf der Verkaufsverpackung von kosmetischen Mitteln angebracht oder aufgedruckt sind und sich in der Verkaufsverpackung befinden.

Verkaufsverpackungen: Verpackungen, die dem Verbraucher zusammen mit dem Inhalt zum Zweck des Verkaufs übergeben werden.

 

(2) Formen von Kosmetiketiketten

Je nach Form und/oder Volumen der Verpackung des kosmetischen Mittels sind die folgenden Formen der Kennzeichnung möglich:

①Aufgedruckt oder aufgeklebt auf der Verkaufsverpackung von Kosmetika;

② Gedruckt auf einer Broschüre oder einem Papierstreifen oder einer Karte, die außen an der Verkaufsverpackung angebracht ist;

③ Gedruckt auf einer Gebrauchsanweisung, die sich in der Verkaufsverpackung befindet.

 

 

  1. Der Inhalt der Kennzeichnungsvorschriften für importierte Kosmetika

Gemäß den Anweisungen für die allgemeine Kennzeichnung von Kosmetika für Konsumgüter" (GB 5296.3-2008) sollten importierte Kosmetika wie folgt gekennzeichnet werden:

 

(1) Bezeichnung der kosmetischen Mittel

Der Name von Kosmetika sollte die tatsächlichen Eigenschaften von Kosmetika widerspiegeln, prägnant und leicht zu verstehen sein.

Der Name von Kosmetika besteht im Allgemeinen aus drei Teilen: Handelsname, gebräuchlicher Name und Eigenschaftsname.

Position der Kennzeichnung: Der Name des kosmetischen Mittels ist an einer gut sichtbaren Stelle auf der Schauseite der Verkaufsverpackung anzubringen. Kann er aufgrund der Form und/oder des Volumens der Verkaufsverpackung des kosmetischen Mittels nicht auf der Schauseite der Verkaufsverpackung angebracht werden, kann er auf der Sichtseite angebracht werden.

Die Seriennummer oder der Farbcode einer Produktserie darf auf der Sichtseite der Verkaufsverpackung angebracht werden.

 

(2) Herkunftsländer oder -regionen

Importierte Kosmetika, die in China verkauft werden, müssen mit dem Namen des Herkunftslandes oder der Herkunftsregion gekennzeichnet sein (bezieht sich auf Hongkong, Macao, Taiwan), wobei dem Namen des Herkunftslandes oder der Herkunftsregion das Leitwort "Herkunftsland/Herkunftsort" vorangestellt werden sollte.

 

(3) Namen und Anschriften von Vertretern, Importeuren oder Händlern, die in China gemäß den Gesetzen und Vorschriften registriert sind

Dem Namen und der Anschrift des Agenten, Importeurs oder Vertriebshändlers in China kann ein vorangestelltes Wort vorangestellt werden, z. B. "Agent/Importeur/Generalvertriebshändler/Vertriebshändler/Generalagent: usw.".

Der Name und die Anschrift des Herstellers können weggelassen werden.

Name und Anschrift des Agenten, Importeurs oder Vertreibers sind auf der Sichtseite der Verkaufsverpackung anzugeben.

 

(4) Nettoinhalt

Der Nettoinhalt ist die tatsächliche Masse oder das tatsächliche Volumen oder die tatsächliche Länge des Inhalts nach Entfernen des Verpackungsbehälters und anderer Verpackungsmaterialien. Der Nettoinhalt wird auf der Schauseite der Verkaufsverpackung kosmetischer Mittel oder auf der sichtbaren Oberfläche der Verkaufsverpackung kosmetischer Mittel angegeben, wenn dies aufgrund der Form und/oder des Volumens der Verpackung an der Stelle der Schauseite der Verkaufsverpackung nicht möglich ist.

 

(5) Liste der Inhaltsstoffe

Die Namen aller Inhaltsstoffe der kosmetischen Mittel sollten wahrheitsgemäß auf der Sichtseite der Verkaufsverpackung angegeben werden. Die Liste der Inhaltsstoffe sollte mit dem einleitenden Satz "Inhaltsstoffe" eingeleitet werden:".

 

(6) Verfallsdatum

Das Verfallsdatum ist auf eine der beiden folgenden Arten zu kennzeichnen

a) Produktionsdatum und Verfallsdatum;

b) Produktionslosnummer und Datum der begrenzten Verwendung.

Auf der Sichtseite der Verkaufsverpackung von Kosmetika sollten neben der Chargennummer auch das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Produktionsdatum und das Verfallsdatum angegeben werden.

 

(7) Aktenzeichen und Zulassungsnummer

Der Zustand der speziellen Kosmetika zur Umsetzung der Registrierung Management, die Umsetzung der gewöhnlichen Kosmetika für die Record-Management. Importierte gewöhnliche Kosmetika sollten mit einer Registriernummer gekennzeichnet werden, importierte spezielle Kosmetika sollten mit einer Zulassungsnummer gekennzeichnet werden. Es kann hinzugefügt werden oder nicht fügen Sie einen Leitfaden, um seine Aufzeichnungsnummer oder Zulassungsnummer zu markieren, die Kennzeichnung der Zahl sollte von der Arzneimittelzulassungsbehörde und die Dokumente über die Zahl der gleichen ausgestellt werden.

 

(8) Sicherheitswarnhinweis

Wenn die einschlägigen staatlichen Gesetze und Verordnungen dies vorschreiben oder je nach den Eigenschaften von Kosmetika, sollten Kosmetika auf der sichtbaren Oberfläche der Verkaufsverpackung mit Sicherheitswarnungen versehen werden. Sicherheitswarnungen sollten "Achtung:" oder "Warnung:" und so weiter als Leitfaden sein.

Zu den allgemeinen Sicherheitshinweisen gehören: nicht schlagen, von Feuer fernhalten, direkte Sonneneinstrahlung vermeiden und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Sicherheitshinweise sollten gut sichtbar angebracht werden.

 

 

  1. Die Kennzeichnung importierter Kosmetika sollte mit dem Inhalt

 (1) Wenn nötig, sollten Kosmetika mit einer Gebrauchsanweisung oder einer Gebrauchsanweisung mit Abbildungen versehen werden. Bei der Etikettierung können Anweisungen in Form von Text oder Diagrammen verwendet werden.

(2) sollten, falls erforderlich, so gekennzeichnet werden, dass das Verfallsdatum oder das begrenzte Verwendungsdatum der Lagerbedingungen eingehalten wird.

Zum Beispiel Lagerung bei niedrigen Temperaturen, Lagerung vor hohen Temperaturen, Lagerung vor Feuchtigkeit oder Lagerung vor Licht. Auf diese Weise wird vermieden, dass die Kosmetika durch unsachgemäße Lagerung durch den Benutzer beschädigt werden.

 

  1. Kennzeichnung importierter Kosmetika verbotene Kennzeichnung des Inhalts

Die chinesischen "Vorschriften zur Überwachung und Verwaltung von Kosmetika" legen eindeutig fest, dass die Kennzeichnung von Kosmetika mit den folgenden Inhalten verboten ist:

(1) Explizit oder implizit eine medizinische Wirkung des Inhalts haben;

(2) Falscher oder irreführender Inhalt;

(3) Inhalte, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen;

(4) Gesetze und Verwaltungsvorschriften verbieten die Kennzeichnung von anderen Inhalten.

 

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