Gemäß einer Bekanntmachung der National Medical Products Administration vom März 2022 wurde die Produktmanagementklasse von Radiofrequenztherapiegeräten und Radiofrequenz-Hautbehandlungsgeräten in Radiofrequenzbehandlungsgeräten (Nicht-Ablation) von Klasse II auf Klasse III angepasst. Ab dem 1. April 2024 dürfen Radiofrequenz-Therapiegeräte und Radiofrequenz-Hautbehandlungsprodukte nicht mehr hergestellt, importiert oder verkauft werden, ohne dass ein Registrierungszertifikat für Medizinprodukte in Übereinstimmung mit dem Gesetz vorliegt.

      Bezüglich des Registrierungsantrags für Hochfrequenz-Schönheitsgeräte hat das Center for Medical Device Evaluation des NMPA im April 2023 die "Guiding Principles for Registration and Review of Radiofrequency Beauty Equipment" herausgegeben. Diese beinhalten den Anwendungsbereich, die regulatorischen Informationen, die Produktbeschreibung, die Informationen zum Risikomanagement, die technischen Anforderungen an das Produkt, die Inspektionsberichte, die Forschungsinformationen und die Anforderungen an die klinische Bewertung usw. Übliche Hochfrequenz-Schönheitsgeräte und Behandlungszubehör sind in Abbildung 1-4 dargestellt. (Alle Bilder stammen aus: "Guiding Principles for Registration and Review of Radiofrequency Beauty Devices")

RF-Schönheitsgerät
Abbildung 1 Schematische Darstellung des RF-Beauty-Geräts
Diese Art von medizinischen Schönheitsprodukten wird ab April 2024 als Medizinprodukt der Klasse III verwaltet
Abbildung 2 Schematisches Diagramm der RF-Elektrode
2024 03 05 170736
Abbildung 3. Schematische Darstellung der Dot-Matrix/Mikronadel-RF-Elektrode
Diese Art von medizinischen Schönheitsprodukten wird ab April 2024 als Medizinprodukt der Klasse III verwaltet
ABB. 4 Schematisches Diagramm eines tragbaren RF-Schönheitsgeräts